Die Mail-Signatur - ein unwichtiges Feature?
Berufliche Mails gelten als Geschäftsbriefe und sind somit der Impressumspflicht unterstellt. Im folgenden Blogeintrag erfährst du, was in deiner Signatur auf keinen Fall fehlen darf.
Unternehmer sind sich im
Normalfall der Impressumspflicht bei ihrem Internetauftritt bewusst. Doch
wussten du, dass auch eine Mail Signatur gewissen formellen Regeln unterliegt? Hier
die wichtigsten Informationen zur Mail Signatur bei einem Firmenaccount.
Das sagt der Gesetzgeber
Grundsätzlich ist hierbei das
europäische Gesetz von 2006 über elektronische Handelsregister und
Genossenschaftsregister und das Unternehmensregister als Vorlage zu nehmen. Dieses
sieht ein Mail als einen Geschäftsbrief und somit als Korrespondenz zwischen
Geschäftspartnern. Es gilt also nicht nur bei Newslettern, postalischen Briefen
und der eigenen Website die Impressumspflicht: Auch ein Mail und sei sie noch
so kurz, ist mit eingebunden.
Die EU-Änderungen, die damals
vorgenommen wurden, sind nun gesetzeskonforme Pflichtangaben, die in jedem Mail
Impressum und jeder Mail Signatur verankert sein müssen. Eine
fehlerhafte Mail Signatur bzw. ein Impressum kann zu Abmahnungen und Strafen
führen, informieren Sie sich hier also sehr genau.
Folgende Pflichtangaben müssen in der Mail Signatur bzw. im Mail Impressum vorhanden sein:
- Firmenbezeichnung / Unternehmensbezeichnung
- Adresse der Unternehmensniederlassung
- das zuständige Registriergericht
- die UID Nummer
- Geschäftsführer, Vorsitzende und Inhaber
- falls vorhanden: etwaige Registriernummern (z.B. Handelsregisternummer)
In den verschiedenen EU
Ländern sind diese Vorschriften in den eigenen Gesetzbüchern der Länder
geregelt, innerhalb der Europäischen Union gelten die Richtlinien der EU
Länder.
Vorsicht - Details und Kleinigkeiten beachten
Eine Mail Signatur darf
keinesfalls nur einen Link zu einem Impressum enthalten. Ein
Link gilt nicht als Erfüllung der Impressumspflicht, denn wenn eine Mail
ausgedruckt oder auf einem Gerät gelesen wird, auf dem man dem Link nicht
folgen kann, hat der Kunde nicht die Möglichkeit, mit dir in Kontakt zu treten. Theoretisch kann es hier also zu einer Abmahnung
durch den Gesetzgeber kommen.
Der Gesetzgeber gibt außerdem
vor, dass die Signatur „gut lesbar“ gestaltet sein muss. Stell also sicher,
dass die Signatur nicht zu klein und die Schriftfarbe nicht zu hell ist.
Die Angaben müssen sowohl
digital als auch auf einem Ausdruck gut lesbar sein.
Wenn du die Anforderungen des
Gesetzgebers nicht erfüllst, können bei einer Zuwiderhandlung Sanktionen bis zu
5.000 Euro anstehen.
Wiedererkennung - das Corporate Design in der Signatur
Wie bei Geschäftsbriefen auf
Papier, sollte auch am Ende deiner Mails das Design der Firma vorherrschen. Das bedeutet, dass die Signaturen aller
Mitarbeiter bei den Mails gleich gestaltet werden, um beim Kunden die sofortige
Wiedererkennung hervorzurufen.
Meist wird dies mit dem Logo
und der gleichen Schriftart erreicht. Die
einzigen Unterscheidungen zwischen deiner Mail Signatur und der deiner
Mitarbeiter sollten die Kontaktinhalte sein, d.h. deine Mailadresse, deine
Telefonnummer und natürlich dein Name. Alles andere sollte sich an das
Corporate Design, also das Firmenaussehen anpassen.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten
Da die Signatur ohnehin Teil deiner
Mail ist, kannst du diese auch gleich zu einem weiteren Zweck nutzen – der Werbung.
Deine Signatur kann mit
vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten dazu beitragen, potentielle Kunden und
bestehende Geschäftspartner zu informieren.
Beispielsweise kann ein Link
zu deinem Newsletter oder zu deinen Social Media Kanälen eingebunden werden. Das
Firmenlogo hilft dabei, dass dein Kunde dich in Erinnerung behält. Aber auch
bei der Signatur gilt, wie bei der Website: Weniger ist manchmal mehr. Fotos
wirken in der Signatur oft unprofessionell, genauso wenn du versuchst, zu viele
Informationen an deinen Kunden zu richten.
Eine Richtlinie: das Mail
sollte der Blickfang sein, nicht die Signatur. Wenn in der Signatur mehr Text
enthalten ist als in der Mail, solltest du etwas ändern.
Conclusio
Das Wichtigste ist, dass deine
Signatur den EU-Richtlinien entspricht und alle oben genannten Bestandteile
vorhanden sind. Um Fehler zu vermeiden ist es immer angebracht, einen Experten
zu Rate zu ziehen. Wenn du dann noch auf die
Angleichung an das Corporate Design achtest, steht nichts mehr zwischen dir und
dem Kontakt mit deinem Kunden.
Bei Fragen freue ich mich über dein Mail!
Deine Ruth
von selly
TIPP: Eine Broschüre der WKO zum Thema und viele Musterbeispiele findest du HIER!